Schädlingsbekämpfung, Pest Control System, Vogelabwehr und mehr für Gewerbebetriebe, Behörden und Privat
Wir sind Ihr kompetenter Fachbetrieb für Schädlingsmonitoring, Schädlingsbekämpfung, Vogelabwehrmaßnahmen und mehr im Bereich Bodensee-Oberschwaben, Schwäbischer Alb, Hegau und Schwarzwald.
Setzen Sie auf unser Fachwissen und unseren Wunsch, Ihr Problem langfristig zu beseitigen bzw. bei der Einhaltung von Vorgaben (z.B. HACCP, Zertifizierungen, etc.) zu unterstützen und dadurch Sie, Ihre Familie, Mitarbeiter oder Objekte/Güter/Maschinen vor Gefahren zu schützen.
Wir arbeiten nicht nur nach den Erkenntnissen der integrierten Schädlingsbekämpfung, sondern bevorzugen ökologische Bekämpfungen. Daher werden zunächst sämtliche Möglichkeiten und Alternativen durchdacht und deren Vor- und Nachteile besprochen und nicht gleich die Giftspritze herausgeholt. Im Bereich der Insektenbekämpfung, z.B. bei Bettwanzenbekämpfung, gibt es thermische Verfahren, i.d.R. das Heißluftverfahren. Diese und andere giftfreie und zuverlässige Bekämpfungsmöglichkeiten werden nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Gesundheitsbewusstseins bei den Kunden immer gefragter und können von uns in vielen Fällen angeboten werden.
Überwiegend für gewerbliche Kunden erarbeiten und bieten wir Maßnahmen der Schädlingsprophylaxe (Schädlingsmonitoring oder Pest Control System) an, um möglichst eine Befallsfreiheit zu erreichen bzw. zu erhalten.
Zu unseren Geschäftspartnern gehören Privathaushalte, Industrie, Kommunen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Speditionen, Hausverwaltungen, Kantinen, Großküchen, Cateringfirmen, Seniorenheime, Bäckereien, Metzgereien, Restaurants, Lebensmittelmärkte, Lebensmittelproduzenten, Landwirtschaft, Großhandel, natürlich auch ökologisch arbeitende Betriebe.
Aufgrund unserer Mitgliedschaft im "Verbund Regionaler Schädlingsbekämpfer e.V. (VRS)" können wir sehr schnell auch bundesweit für unsere Kunden tätig werden.
Nutzen Sie unsere Kernkompetenzen in folgenden Bereichen:
- Gesundheits- und Hygieneschutz
- Vorratsschutz
- Materialschutz
- Vogelabwehr
Es gibt viele unterschiedliche Schädlingsarten. Darunter fallen z.B. Mäuse, Ratten, Marder, Ameisen, Wespen, Bettwanzen, Schaben/Kakerlaken, Fliegen und andere Insekten, aber auch Tauben, Möwen, Haussperling und Spechte.
Grundsätzlich lassen sich Schädlinge in vier Gruppen einteilen:
- Gesundheits- und Hygieneschädlinge, die Krankheitserreger übertragen oder Allergien hervorrufen oder Brandgefahren verursachen
- Vorratsschädlinge, die Lebensmittel ungenießbar machen
- Materialschädlinge, die Textilien, Holz, Leder, Papier, Dämmung, etc. befallen und beschädigen oder Produktionsschäden hervorrufen
- Lästlinge, die für den Menschen zwar störend, aber ungefährlich sind
Jeweils die passende Maßnahmen finden!
Grundlage für eine erfolgreiche Bekämpfung oder Fernhaltung von Ungeziefer jeder Art ist die Befalls- oder Gefahrenanalyse.
Über ihre Schilderungen der Situation hinaus müssen wir uns in der Regel ein Bild der Situation vor Ort machen, mit welcher Schädlingsart wir es zu tun haben, wie weit der Befall bereits fortgeschritten ist oder welche Befallsgefahren bestehen.
Daher werden Sie auf folgende Arten von Anfragen keine Antwort von uns erhalten:
„Habe Ratten im Garten. Was kostet die Bekämpfung?“
„ Suchen nach einem Pest Control System Service. Bitte schicken Sie ein Angebot.“
Sie wollen qualitativ gute Arbeit vom Fachmann, der ihr Problem möglichst löst?
Diese gibt es nicht ohne Aufwand zu Discountpreisen!
Es sind immer mehrere Faktoren zu berücksichtigen, um erfolgreich arbeiten zu können.
Gerne klären wir mit Ihnen das mögliche Szenario in einem persönlichen Gespräch.
Nehmen Sie einfach direkten Kontakt zu uns auf.
Grundsätzlich können folgende Methoden bei der Schädlingsbekämpfung zum Einsatz kommen:
- Chemische: Kontakt- und Fraßgifte
- Biologisch: natürliche Feinde der Schädlinge; Vergrämen
- Biotechnisch-physikalisch: Lockstoffe und Fallenfang
- Bauliche und organisatorische Maßnahmen
Bei der Schädlings- oder Lästlingsbekämpfung wie z.B. Nager-, Wespenbekämpfung und Marderabwehr arbeiten wir selbstverständlich nach den gesetzlichen Normen. Wir sind mit den Lebensweisen von Schädlingen vertraut und wissen, mit welchen Methoden wir diese von Ihrem Gebäude fernhalten können.
Ihr Hygienekonzept, unsere professionelle Hilfe für Sie
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 haben alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, verarbeiten, vertreiben, lagern oder transportieren, ein HACCP-Konzept (HACCP = hazard analysis and critical control points) zu erstellen und dadurch die Einhaltung der Hygienestandards zu gewährleisten.
Ein Teil dieses Konzepts stellt das Schädlingsmonitoring bzw. die Schädlingsbekämpfung dar. Diese Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, ein präventives Überwachungssystem gegen einen möglichen Schädlingsbefall zu installieren. Bei einer Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung hat der Betrieb nicht nur ein Hygienekonzept vorzulegen, sondern auch z.B. das Schädlingsmonitoring.
Genau hierbei können wir Ihnen mit unserer Kernkompetenz hilfreich zur Seite stehen.
Während Sie sich um ihre Hauptaufgabe kümmern, nehmen wir Ihnen diesen Teil ab.
Basis des Monitorings ist die Analyse bezüglich der potentiellen Gefahrenstellen und kritischen Punkte innerhalb des Betriebes (Gefahrenanalyse) mit dem Ziel, dort Kontrollpunkte einzurichten, um Gefahren oder Befall möglichst frühzeitig festzustellen und im Bedarfsfall notwendige Maßnahmen einzuleiten und ggf. sofort umzusetzen.
Das betrifft natürlich die Lebensmittelindustrie, Restaurants, Kantinen, Betriebsküchen, Imbisse, Biergärten, Cafes, Catering- und Partyservice, Essensausgaben an Schulen und Kindergärten und alle sonstigen gastronomischen Betriebe besonders.
Doch auch der Groß- und Einzelhandel benötigt hier ein solches Konzept und muss dieselben Dinge nachweisen.
Viele zufriedene Kunden, die schon teilweise seit mehr als 20 Jahren unsere Arbeit schätzen, vertrauen hier auf uns.
Also warum auch nicht Sie? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir besprechen, was nötig bzw. möglich ist.
Nicht nur in städtischen Bereichen sorgen Vögel, insbesondere verwilderte Haustauben, für Probleme.
Dachstühle, Fassaden, Gehwege werden durch den Vogelkot verunreinigt, geschädigt oder in Kombination mit Nässe zur Gesundheitsgefahr (ausrutschen!)
Z.B. fördern Pilze, Bakterien oder Sekundärschädlinge, welche sich im Vogelkot bilden, Gesundheits- oder Materialschäden in Gebäuden. Ferner verbleiben Parasiten der Vögel wie Vögelflöhe oder Vogelzecken oftmals im Objekt und können später z.B. durch Wanderbewegungen den Mensch als Ersatzwirte aufsuchen.
Die Vogelabwehr, insbesondere von Tauben, ist unabdingbar, um den Besiedlungsdruck an Ihrem Objekt so gering wie möglich zu halten und eine langfristige Vertreibung der Vögel zu erreichen.
Daher zählt das Anbringen wirksamer Abwehrsysteme zu unserem Aufgabengebiet.
Ferner bieten wir auch die Beseitigung und Entsorgung von Vogelkot in kontaminierten Räumen oder auf Kotbrettern unter z.B. Schwalbennestern an.
Auch eine Desinfektion und insektizide Behandlung nach der Vogelkotbeseitigung wird auf Wunsch durch uns durchgeführt.
Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung, um einen dauerhaften Schutz vor Tauben und anderen Schadvögeln an Ihrem Objekt zu realisieren.
Nachts können Sie wegen dem Gepolter im Dachbereich nicht mehr schlafen? Sie finden Kot- und Urinspuren im Dachstuhl, auf den Dachplatten, auf Balkon, Terrasse und vor der Haustür. Die Dachisolierung ist zerstört. Am Fahrzeug finden Sie Pfotenspuren, zerbissene Antennen und wenn es ganz dumm läuft beschädigte Gummiteile im Motorbereich.
Das zehrt nicht nur an den Nerven, sondern kann auch ins Geld gehen.
Die einfachen Hausmittel können helfen, versagen jedoch oft.
Die unmittelbare Nähe des Steinmarders zum Menschen führt immer wieder zu Problemen, durch Schäden an Fahrzeugen und im Wohnbereich sowie Einbrüche in Hühnerställe.
Die kleinen Raubtiere sind hervorragende Kletterer und kommen auf unterschiedlichsten Wegen zu Ihnen. Ein Lochdurchmesser von 6-8 cm oder ein 5 cm breiter Spalt genügen, und sie finden den Weg zu ihrem Unterschlupf im Dachboden.
Dies führt oft zu Belästigungen der Hausbewohner durch Lärm, den Geruch von Kot, Urin oder Beuteresten. Hinzu kommen noch Schäden durch die Zerstörung der Dachisolierung und hygienische Probleme durch Kot, den Dachboden durchnässenden Urin und Nahrungsreste.
Ferner können sich Sekundärschädlinge wie z.B. Fliegen oder Speckkäfer ansammeln, welche selbst problematisch sein können.
Eine Bekämpfung/Vergrämung wird aufgrund des komplexen Verhaltens der Marder von uns tierschutzgerecht und fachkundig ausgeführt.
Erste Maßnahme: KEINE PANIK!
Zunächst einmal hier die ultimativen Hinweise für Sie:
Wenn Sie z.B. vom Urlaub zurückkommen und „plötzlich“ fliegen Horden von Wespen aus dem Rollladenkasten der Balkontür, verstehen wir, dass Sie das unangenehm finden und möglichst sofort die Plage los haben wollen.
Aber denken Sie bitte daran:
Wir sitzen nicht vor dem Telefon und warten nur auf Ihren einen Anruf, um sofort loszufahren, und den Auftrag durchzuführen.
Seien Sie versichert, dass Sie nicht allein mit Ihrem Problem sind. Eventuell sind Sie die Nummer 37 auf unserer Liste und müssen daher etwas Geduld aufbringen, bis wir zu Ihnen kommen können.
Wir wissen, es fällt in so einer Situation schwer, zu warten. Widerstehen Sie dem Drang, in Aktionismus zu verfallen, und alle googlebaren Anzeigen zu kontaktieren.
Seien Sie versichert, dass die seriösen Betriebe alle viele Anfragen haben, die nur nacheinander abgearbeitet werden können.
Holen Sie tief Luft, schließen Sie die Augen und versuchen Sie sich zu erinnern, wie es war:
Sie haben leider nicht bemerkt, dass die Jungkönigin Ende April in Ihren Rollladenkasten eingezogen ist, ihr Nest gebaut und die Brutmaschine gestartet hat.
Wissen Sie noch, im Frühsommer, vor dem Urlaub, haben Sie einzelne Wespen gesehen, die ab und zu dort hineingeflogen sind. Aber Sie hatten die Hoffnung, das wird nicht mehr. Total verständlich. Leider falsch.
Nun ist das Volk in der Hochphase, es sind mehrere tausend Tiere zugange. Dadurch fliegen die Tiere pausenlos ein und aus. Sie trauen sich nicht mehr vorbei, weil dann sofort ein paar Wespen Jagd auf Sie machen. Ganz klar, Sie brauchen Hilfe! Aber um jeden Preis?
Wenn Sie jetzt nicht geduldig sind, dann laufen Sie Gefahr, abgezockt zu werden.
Die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor Wucherangeboten und unseriösen Anbietern, die die Angst vor Wespen ausnutzen. Vertrauen Sie daher nicht jedem Anbieter. Vor allem bei 1-2-3-Schädlingsfrei-Seiten oder 0800-Nummern bitte skeptisch sein.
Suchen Sie sich Hilfe bei einem tatsächlich regional ansässigen Schädlingsbekämpfungsbetrieb, auch wenn dieser erst nächste Woche Zeit für Sie hat. Regional heißt auch mal 60 km Entfernung. Dieser Betrieb wird bestrebt sein, im angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis gute Arbeit zu leisten, da er in der Region dauerhaft tätig ist.
Wespenbekämpfung
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, ein Wespennest eigenständig zu bekämpfen oder umzusiedeln (Bundesartenschutzverordnung), weil es einen stört oder man Angst vor Stichen oder Schäden an der Bausubstanz hat (in der Regel auch zu Unrecht).
Wespen sind nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt.
Die Mehrzahl der Wespenarten sind auch nicht aggressiv und angriffslustig. Ein friedliches Miteinander ist möglich, auch in Kindergärten und Schulen.
Wespen sind für die Umwelt wichtige Tiere. Z.B. fangen sie sehr viele (Stech-)Mücken ab und bestäuben Blüten.
Hornissen sind ebenfalls Wespen und gehören zu der nicht aggressiven und angriffslustigen Sorte!!!
Hausmeister/Haustechniker/Betriebsleiter und -inhaber aufgepasst!!!
Eine Bekämpfung von Wespen/Hornissen durch den Betriebsinhaber oder von Mitarbeitern auf der Arbeitsstelle / im Betrieb ist ohne entsprechende Sachkunde nicht erlaubt, da es eine gewerbliche Bekämpfung darstellt. Wenden Sie sich daher an einen Schädlingsbekämpfer.
Auch Städte, Gemeinden, Ämter, Schulen, Seniorenheime, Kliniken, etc. zählen ebenso als Betrieb.
Nur Schädlingsbekämpfer dürfen Wespennester ohne vorherige Genehmigung durch die Naturschutzbehörde (Hornissenbeauftragte) bekämpfen / entfernen, wenn es sich um bestimmte Wespenarten (z.B. Deutsche und Gemeine Wespe) handelt und ein vernünftiger Grund vorliegt. Daher ist die Bestimmung der Wespenart und der Gefährdungslage unerlässlich und nur durch den Fachmann sicher möglich.
Aber auch die besonders geschützten Arten können bei Bedarf bekämpft / umgesiedelt werden.
Hierfür ist aber die Erlaubnis des Hornissenbeauftragten (Naturschutzbehörde des Landkreises) durch den Kunden einzuholen, bevor Maßnahmen durchgeführt werden dürfen.
Notwendigkeit beispielsweise bei einer nachweislichen Allergie oder aber z.B. weil Personen bei Baumaßnahmen in Konflikt mit den Wespen kommen (Stichgefahr).
Generell gibt es kein Verbot für Privatpersonen, auf ihrem privaten Grundstück ein nicht besonders geschütztes Wespennest zu entfernen oder zu bekämpfen, wenn ein normgerechter, vernünftiger Grund vorliegt. Empfehlenswert ist es jedoch nicht.
Wie helfen wir Ihnen?
In der Regel können wir bereits am Telefon gut einschätzen, ob eine Bekämpfung der Wespen notwendig und zulässig ist. In einigen Fällen wird dies aber erst nach einer Besichtigung vor Ort möglich sein.
Sollten wir dann feststellen, dass keine Legitimation für eine Entfernung vorliegt und daher keine Maßnahmen erfolgen, ist das natürlich trotzdem kostenpflichtig für den Auftraggeber.
Schließlich musste jemand hinfahren, sich das vor Ort anschauen, einschätzen, beraten und wieder zurück fahren.
Diese Kosten liegen aber unter den Kosten, die eine Bekämpfung / Umsiedlung mit sich bringt.
Die Kosten für eine Bekämpfung trägt oftmals der Eigentümer. Jedoch ist derjenige zahlungspflichtig, der uns den Auftrag erteilt. Soll also der Mieter einen Schädlingsbekämpfer im Auftrag des Eigentümers engagieren, benötigen wir vom Eigentümer eine Beauftragung bzw. Kostenübernahmeerklärung mit dessen Rechnungsanschrift in Schriftform (Email genügt).
In vielen Fällen geschieht die Beauftragung über die zuständige Hausverwaltung. Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Wespenbekämpfung, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.
Wie erfolgt die Wespenbekämpfung und ist das für Bewohner oder Haustiere gefährlich?
Wenn wir feststellen, dass eine Wespenbekämpfung sinnvoll zu begründen und notwendig ist, führen wir diese direkt vor Ort durch.
Wir setzen dazu die jeweils notwendigen Mittel im erforderlichen Maß ein. In der Regel handelt es sich um spezielle Wespensprays, Schäume oder Pulvermittel mit insektiziden Wirkstoffen.
Da sich nicht immer alle Wespen während der Bekämpfung im Nest befinden, wirken die Mittel regelmäßig eine längere Zeit, um auch die später zurückkehrenden Tiere sicher zu bekämpfen.
Die Gifte werden gezielt im Nest- oder Nestbereich eingesetzt, eine Gefahr für Sie oder Ihren Wohnbereich entsteht dabei nicht.
Dennoch wird Ihnen der Mitarbeiter vor Ort Sicherheitsmaßnahmen (Abstand halten, Lüften,...) mitteilen.
Es kann passieren, dass vereinzelte Wespen noch kurzzeitig am Leben bleiben. Sie sind dann allerdings recht träge und kaum noch flugfähig. Die Tiere sollten in diesem Zustand eingesaugt oder gemieden werden, stechen können sie immer noch.
Daher sind diese Bereiche für etwa 2 Tage zu meiden, sowie Kinder und Haustiere fernzuhalten.
Was passiert mit dem Nest nach der Bekämpfung?
Wespennester werden nach einer Bekämpfung von uns in der Regel nur entfernt, wenn Sie leicht zugänglich sind.
Da die zu bekämpfenden Nester in der Regel in schwer zugänglichen Hohlräumen liegen und die Mittel da nicht sofort wirksam sind, ist dies auch oft nicht sofort möglich bzw. mit größerem Aufwand verbunden.
Grundsätzlich stirbt ein Wespenvolk ab dem Spätsommer komplett ab. Manche mittlerweile aber oftmals erst im November. Nur die Jungköniginnen verlassen die Nester vorher und verkriechen sich bis zum nächsten Frühjahr in Verstecke. Dann beginnen sie sich einen neuen Platz für ein Wespennest zur Gründung eines eigenen Volkes zu suchen.
Wespennester werden nur einmal bewohnt (Ausnahme Feldwespen).
Wird ein Nest also nicht entfernt bzw. duldet man ein Nest, hat man nicht zwingend im kommenden Jahr wieder Probleme mit Wespen (eine Ausnahme bilden die harmlosen Feldwespen). Ein Wespennest vorbeugend fürs kommende Jahr zu bekämpfen, macht daher keinen Sinn.
Manche Orte, wie Dachböden oder Rollladenkästen, sind bei Wespen sehr beliebt, daher kann man durchaus mehrere Jahre hintereinander dort Probleme mit Wespen haben, unabhängig davon, ob an der Stelle schon mal ein Nest gebaut wurde oder nicht, solange es dort genug Platz für ein Neues gibt.
Auch deshalb ist es nicht immer notwendig, ein Wespennest zu bekämpfen oder umzusiedeln.
Möchten Sie nach dem Absterben des Wespenvolkes ein Wespennest selbst entfernen oder durch andere entfernen lassen, sollten sie bis zum Winter abwarten.
Entrümpelung und Desinfektion:
Wir übernehmen für Sie anfallende Arbeiten im Zusammenhang mit Problemem Messi-/Leichenwohnungen bzw. von Mietnomaden hinterlassenen Wohneinheiten.
Diese können sein:
- Durchführung der gängigen Desinfektionsmaßnahmen
- Entrümpelung inkl. Abtransport
- Bekämpfung von Schädlingsbefall bzw. Einsatz von Mitteln zur Schädlingsprophylaxe
- Geruchsneutralisierung und Reinigung
Aufgrund der oftmals sehr umfangreichen und individuell verschiedenen notwendigen Maßnahmen werden wir uns vor Ort mit Ihnen ein Bild über die durchzuführenden Maßnahmen und deren Umfang machen und dann ein Lösungskonzept mit Ihnen erstellen.
Zum Beispiel treten bei einem Leichenfund oftmals eine Vielzahl von Käfern und Fliegen auf. Deren Larven verpuppen sich gerne auch in unterschiedlichste Baustoffe (z.B. Estrichfugen, Dämmstoffe, etc.). Damit es nachhaltig zu keinen Problemen kommt, muss hier oftmals auch eine Demontage von Fußböden, Estrich, etc, erfolgen, um hier erfolgreich tätig sein zu können.